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Baugesuchsunterlagen und Merkblätter

Baugesuch (eBau )

Das Baubewilligungsverfahren für die Gemeinde Stüsslingen wird neu digital über den kantonalen Onlineschalter eBau-Portal eingereicht. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Die Bestimmungen der Kantonalen Bauverordnung § 3 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe.

Elektronische Aktenauflage eBau finden Sie hier.
Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBau für jede Funktion zur Verfügung.

Fachliche Hilfe (z.B. bei Unklarheiten zum Ausfüllen des Gesuchs) erhalten Sie bei der Bauverwaltung Stüsslingen
(Tel. 062 298 33 20 oder baukommission@stuesslingen.ch).

Technische Hilfe zum eBau Portal (z.B. bei Login-Problemen) erhalten Sie beim Support des Kantons Solothurn (eBauSO@bd.so.ch).

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Formulare

Formulare für Brandschutz, Schutzraum (Befreiung oder Bewilligung) u. a. m. sind auf den kantonalen Webseiten zu beziehen.

Merkblätter

Die Merkblätter sind vom Bauherrn an die Unternehmer abzugeben bzw. diese sind darauf aufmerksam zu machen. Am besten auch hier Kontaktaufnahme mit den zuständigen Personen der Gemeinde vor Ausführung der Arbeiten. Nicht korrekt ausgeführte Arbeiten werden auf Kosten der Bauherrschaft korrigiert.