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Die Versammlung

Organ

Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde, dem Niederämter Anzeiger, der in jede Haushaltung zugestellt wird.

Die Gemeindeversammlung, die Einberufung aller Stimmberechtigten im Dorf, ist das oberste Organ der Gemeindeorganisation.

Ihre Befugnisse sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung geregelt. Die Gemeindeversammlung findet in Stüsslingen mindestens zweimal jährlich statt.

Die Geschäfte der Gemeindeversammlung werden vom Gemeinderat vorberaten. Er stellt den Stimmberechtigten Antrag.
Anlässlich der Rechnungsgemeindeversammlung im Sommer verabschiedet das Stimmvolk unter anderem die Jahresrechnung des Vorjahres.

Die Budgetgemeindeversammlung im Dezember hat nebst anderen Geschäften den Voranschlag für das folgende Jahr zu genehmigen.

Stimmberechtigte Einwohner können ihre politischen Rechte gemäss § 22 der Gemeindeordnung anlässlich der Gemeindeversammlung ausüben.