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Einwohnerkontrolle

Einwohnerkontrolle Stüsslingen
Schulstrasse 5
4655 Stüsslingen

Tel. 062 298 33 13
einwohnerkontrolle@stuesslingen.ch

Die Einwohnerkontrolle bearbeitet An- und Abmeldungen, Adressänderungen sowie Mutationen von Zivilstandsmeldungen. Zudem stellt sie diverse Dokumente aus, wie Wohnsitzbescheinigungen, Heimatausweise, Handlungsfähigkeitszeugnisse.

Die Wohnsitznahme in Stüsslingen ist innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle sowie innert 8 Tagen beim Sektionschef (sofern dienstpflichtig) zu melden. Der Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde ist wiederum innert der gleichen Frist der erwähnten Amtsstelle zu melden.

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