Anmeldung
Herzlich willkommen in Stüsslingen!
Schweizer Staatsbürger und Ausländische Staatsbürger, die in der Gemeinde Stüsslingen zuziehen, haben sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und Ihre Schriften zu hinterlegen.
Notwendige Unterlagen
Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Pass oder Identitätskarte
- Krankenkassennachweis Grundversicherung (Kopie der Police)
- Scheidungsurteil (wenn Sie geschieden sind)
- Geburtsschein oder Familienschein von Kindern
- Sorgerechtsentscheid für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
Sie wollen sich als Wochenaufenthalter/in in unserer Gemeinde anmelden? Bitte beachten Sie weitere Informationen unter der Rubrik „Wochenaufenthalt“/Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt.
Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Visum resp. Einreisegenehmigung (für Drittstaatenangehörige)
- Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis Grundversicherung (Kopie der Police)
- Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (wenn Sie geschieden sind)
- Geburtsscheine von Kindern
- Sorgerechtsentscheide für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)