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Instrumente der Raumplanung

Das Grundbestreben der Raumplanung ist in vielen Ländern vergleichbar. Gleichwohl hat jedes Land seine Spezialitäten. Was für die Schweiz besonders wichtig ist, kann in Deutschland unwesentlich sein. Die Raumplanung ist zudem stark an die Gesetzgebung gekoppelt. Auch wenn die gesetzlichen Strukturen in den europäischen Ländern vergleichbar sind, so sind letztlich für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Raumplanung noch immer die nationalen Gesetze ausschlaggebend. Die weiteren Informationen beziehen sich auf die Raumplanung in der Schweiz.

In der Schweiz teilen sich Bund, Kantone und Gemeinden die Verantwortung in Raumplanungsfragen. Jede dieser drei Ebenen hat bestimmte Aufgaben und Kompetenzen. Die unteren Ebenen erlassen ihre Bestimmungen immer mit Rücksicht auf die von der nächsthöheren Instanz gesetzten Rahmenbedingungen. Diese hierarchische Steuerung der Raumplanung ist notwendig, dass nicht jeder Kanton und jede Gemeinde seine eigene Raumordnungspolitik verfolgen kann. Gleichwohl tragen die Kantone die Hauptverantwortung der Raumplanung im föderalistischen System der Schweiz. Andererseits haben die Gemeinden eine grosse Autonomie bei der konkreten Ausgestaltung, insbesondere bei der Ausscheidung von Bauzonen.

Koordination unterschiedlicher Nutzungsansprüche

Die Anliegen der Raumplanung sind in der Bundesverfassung verankert. Die Oberziele der Raumplanung sind im Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 geregelt. Dieses Gesetz wurde zur Grundlage für einen haushälterischen Umgang mit dem in unserem Land knappen Gut« Boden ». Es bildet die gesetzliche Grundlage für die Koordination der Nutzungsansprüche von Privaten und Behörden. 

Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Kanton einen Richtplan und jede Gemeinde einen Nutzungsplan (aktuell laufende Ortsplanrevision) erarbeitet. Die kantonalen Richtpläne werden vom Bund genehmigt. Die Richtpläne beinhalten die anzustrebende räumliche Entwicklung und zeigen auf, wie die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden. Diese Richtpläne sollten alle zehn Jahre aktualisiert werden. Die kommunalen Nutzungspläne ordnen die zulässige Nutzung des Bodens mit parzellenscharfer Genauigkeit. So weiss jeder Grundeigentümer, in welcher Zone sein Grundstück liegt. Eine wichtige Aussage besteht darin, ob ein Grundstück überbaut werden darf, also innerhalb der Bauzone liegt, oder nicht.

(Auszug nach: Wirtschaft, Umwelt und Raum (2014), Compendio Bildungsmedien, Zürich. ISBN: 978-3-7155-9941-0)