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Rechtsgültige Ortsplanung

Ortsplanung Stüsslingen

Rechtsgültige Ortsplanung Stüsslingen

Die aktuell rechtsgültige Ortsplanung (OP) der Gemeinde Stüsslingen wurde mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 2024/1661 vom 22. Oktober 2024 genehmigt. Grundlage ist das räumliche Leitbild, welches zuletzt von 2015 bis 2016 überarbeitet wurde. Nach dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) müssen die Gemeinden ihre Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre überprüfen und bei Bedarf anpassen. Die letzte Ortsplanrevision dauerte von 2017 – 2024.

Im Rahmen der Ortsplanrevision wurden sämtliche Pläne und Reglemente überarbeitet, welche die Raumplanung sowie das Bauen in der Gemeinde betreffen. Dies ist jeweils der Zeitpunkt für eine ganzheitliche Überprüfung der Vorgaben. Detaillierte Hintergründe zum Projekt Ortsplanrevision bzw. zur Raumplanung finden sich in den entsprechenden Kapiteln – diese beziehen sich auf den Zeitpunkt des Starts der letzten Ortsplanrevision (um 2018). Speziell hervorzuheben am Prozess der letzten Ortsplanrevision sind die lange Dauer aufgrund einer neu eingeführten, zweiten Vorprüfung durch den Kanton sowie aufgrund der Covid24-Pandemie als auch die im Jahr 2020 durchgeführte Fusion der beiden Gemeinden Rohr und Stüsslingen. Im 2024 wurden folgende Unterlagen erstellt (teils für die beide Ortsteile Rohr und Stüsslingen separat):

Genehmigungsinhalte:
- Zonenreglement
- Bauzonenplan
- Gesamtplan
- Strassen- und Baulinien- (bzw. Erschliessungs-) Plan
- Naturgefahrenplan

Orientierende Inhalte:
- Raumplanungsbericht
- Bauentwicklungsplan
- Baulandreservenplan vor und nach OPR
- Plan der Änderungen
- Plan bezüglich Überbauungsziffer
- Landwirtschaftspicasso
- Mobilitätsplan
- Räumliches Leitbild
- Quartieranalyse (nur Ortsteil Stüsslingen)
- Strategie Innenentwicklung
- Naturinventar
- Zentrumsstudie (nur Ortsteil Stüsslingen)
- Berichte der Vorprüfungen durch den Kanton
- Waldfeststellung
- Plan der planungsbedingten Vorteile (nur Ortsteil Stüsslingen)

 

Ortsplanungsrevision 2017 – 2024

Rechtsgültige Ortsplanung Stüsslingen im Jahr 2017

Die aktuell rechtsgültige Ortsplanung (OP) der Gemeinde Stüsslingen wurde mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 228 vom 11. Februar 2000 bzw. mit RRB Nr. 1976 vom 25. September 2001 genehmigt und war beim Start der Ortsplanrevision seit rund 16 Jahren rechtskräftig.

Räumliches Leitbild 2016

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Stüsslingen bietet die Chance, die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre aufzugleisen. Mit der Erarbeitung des räumlichen Leitbilds (RLB) hat Stüsslingen den ersten Schritt der Ortsplanungsrevision (OPR) bereits in Angriff genommen. Das räumliche Leitbild Stüsslingen wurde am 5. Dezember 2016 durch die Gemeindeversammlung verabschiedet und bildet die Grundlage der bevorstehenden Ortsplanungsrevision.

Revision Ortsplanung Stüsslingen – Start September Sommer 2017

Die Gemeinde hat im Sommer 2017 die eigentliche Revision der Ortsplanung in Angriff genommen. Die Überarbeitung der Stüsslinger Ortsplanung fällt in eine spannende Zeit, denn die Raumplanung in der Schweiz befindet sich im Wandel. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (revRPG) am 01. Mai 2014 haben sich die Rahmenbedingungen für kommunale Planungen geändert: Der neue kantonale Richtplan (in Revision) inkl. Siedlungsstrategie sowie das Raumkonzept des Kantons Solothurn (RRB 2012/1522) stecken den Gemeinden restriktivere Grenzen. Mehr als bisher sind die Gemeinden dazu aufgefordert, sich mit der Innenentwicklung und Verdichtung ihres Siedlungsgebiets und den Fragen der Qualität auseinanderzusetzen. Die Bauzonen müssen bedarfsgerecht festgelegt werden und im Umgang mit nicht verfügbarem Bauland müssen sich die Gemeinden Strategien zur Mobilisierung und Verflüssigung der unbebauten Bauzone überlegen.