Gebühren
Die sogenannten Benützungsgebühren für Wasser sowie für Abwasser setzen sich jeweils aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen.
Benützungsgebühren Wasser ab 01.01.2021
Verbrauch und Miete |
Betrag |
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- Wasserverbrauch |
Fr. 3.00 pro m3 |
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- Reduktion Wasserverbrauch 2. Zähler für Landwirtschaftsbetriebe |
Fr. 0.50 pro m3 |
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- Wassermessermiete pro Jahr |
Fr. 35.00 pro Jahr |
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- Regenwassermessermiete pro Jahr |
Fr. 20.00 pro Jahr |
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- Bauwasser |
Fr. 200.00 pro Wohneinheit |
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Die Grundgebühr beträgt |
Betrag |
- pro Haushalt |
Fr. 85.00 pro Jahr |
Anschlussgebühren Wasser
Zone |
Ansatz |
- Niederzone |
2,0 % der Gesamtversicherungssumme der Solothurnischen Gebäudeversicherung |
- Hochzone |
2,0 % der Gesamtversicherungssumme der Solothurnischen Gebäudeversicherung |
Benützungsgebühren Abwasser ab 01.01.2021
Die Grundgebühr beträgt |
Betrag |
- je Betrieb |
Fr. 85.00 pro Jahr |
- je Wohnung |
Fr. 85.00 pro Jahr |
Verbrauch |
Betrag |
- Abwasserverbrauch |
Fr. 1.70 pro m3 |
Anschlussgebühren Abwasser
- Die Anschlussgebühr für das Schmutzwasser jeder angeschlossenen Baute und Anlage beträgt Fr 13.-- pro m² ZG
- Die Anschlussgebühr für die Einleitung von unbelasteten Regenabwasser beträgt Fr.12.-- pro m² ZG
- Die Gebührenansätze in den Absätzen 1 und 2 basieren auf dem Baukostenindex von 122,8 Punkten (Stand April 2001). Erhöht oder senkt sich der Index, kann der Gemeinderat die Gebührensätze im gleichen Verhältnis anpassen, sofern die Veränderung des Indexes mindestens 10 Punkte beträgt. Die jeweils gültigen Gebührenansätze sind im Anhang festgelegt.
ZGF (zonengewichtete Fläche) = Grundstücksfläche bzw. anrechenbare Fläche x Faktor:
- Ausnützungsziffer bis 0,5 = Faktor 0,3
- Ausnützungsziffer ab 0,51 = Faktor 0,5
- Kernzone = Faktor 0.510
- OeBA = Faktor 0.510
- Landwirtschaftszone = Faktor 0.310