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Gebühren

Die sogenannten Benützungsgebühren für Wasser sowie für Abwasser setzen sich jeweils aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen.

Benützungsgebühren Wasser ab 01.01.2021

Verbrauch und Miete Betrag  
- Wasserverbrauch                                Fr.   3.00      pro m3  
- Reduktion Wasserverbrauch 2. Zähler für Landwirtschaftsbetriebe Fr.   0.50      pro m3  
- Wassermessermiete pro Jahr Fr.   35.00    pro Jahr  
- Regenwassermessermiete pro Jahr     Fr.   20.00    pro Jahr  
- Bauwasser Fr.   200.00 pro Wohneinheit                                            
Die Grundgebühr beträgt Betrag
- pro Haushalt  Fr.    85.00 pro Jahr

Anschlussgebühren Wasser

Zone              Ansatz
- Niederzone                                      2,0 % der Gesamtversicherungssumme der Solothurnischen Gebäudeversicherung
- Hochzone 2,0 % der Gesamtversicherungssumme der Solothurnischen Gebäudeversicherung

 

Benützungsgebühren Abwasser ab 01.01.2021

Die Grundgebühr beträgt Betrag
- je Betrieb Fr.   85.00 pro Jahr
- je Wohnung Fr.   85.00 pro Jahr
Verbrauch Betrag
- Abwasserverbrauch      Fr.    1.70   pro m3

Anschlussgebühren Abwasser

  • Die Anschlussgebühr für das Schmutzwasser jeder angeschlossenen Baute und Anlage beträgt Fr 13.-- pro m² ZG
  • Die Anschlussgebühr für die Einleitung von unbelasteten Regenabwasser beträgt                             Fr.12.-- pro m² ZG
  • Die Gebührenansätze in den Absätzen 1 und 2 basieren auf dem Baukostenindex von 122,8 Punkten (Stand April 2001). Erhöht oder senkt sich der Index, kann der Gemeinderat die Gebührensätze im gleichen Verhältnis anpassen, sofern die Veränderung des Indexes mindestens 10 Punkte beträgt. Die jeweils gültigen Gebührenansätze sind im Anhang festgelegt.

ZGF (zonengewichtete Fläche) = Grundstücksfläche bzw. anrechenbare Fläche x Faktor:

  • Ausnützungsziffer bis 0,5 = Faktor 0,3
  • Ausnützungsziffer ab 0,51 = Faktor 0,5
  • Kernzone = Faktor 0.510
  • OeBA = Faktor 0.510
  • Landwirtschaftszone = Faktor 0.310