Abfallgebühren
Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden nach dem Verursacherprinzip erhoben. Zudem führt die Gemeinde die Abfallrechnung als Spezialfinanzierung.
Die Gemeinde deckt mit ihren Gebühren die Kosten für den Abtransport (inkl. Lohnkosten) und die Entsorgung. Die Abfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Benutzungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr wird im April/Mai in Rechnung gestellt, im gleiche Kuvert wie der Vorbezug der Wasser- und Abwassergebühren. Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenmarken, die an jedem Abfallsack anzubringen sind, beglichen.
Die Gebührenmarken können im Dorfladen und beim Landbeck bezogen werden.
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 03.07.2023 gelten folgende Gebühren:
Grundgebühr (ab 01.01.2024) | |
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Private Haushalte | Fr. 60.00 (inkl. MWST) |
Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe |
keine Grundgebühr
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Abfallmarkengebühr |
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Kehrichtsäcke 1 Marke rot | Fr. 2.00 |
Sperrgutmarke 1 Marke gelb | Fr. 3.00 |
Containermarke 1 Marke orange | Fr. 18.00 |