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Geschichte der Friedhofkirche

Vorgeschichte 1629 - 2002

Im frühen Mittelalter hatten die Stüsslingen die Kirche in Lostorf zu besuchen. Als die Bevölkerung von Stüsslingen in der Folgezeit wuchs, stellte sich das Bedürfnis nach einer eigenen Kirche in der Gemeinde ein. So wurde die erste Kirche etwa im 12. Jahrhundert gebaut. Der Pfarrei Stüsslingen wurden darauf die Gemeinden Rohr und Niedergösgen zugeteilt. Eine alte Sage weiss zu berichten, dass einst eine Kirche auf dem „Rüchlig“ gestanden haben. In der Nähe des besagten Standortes wurden auch Gräber gefunden, die einst zum alten Friedhof gehört haben mussten. Diese Sage wurde durch eine Eintragung im Urbar des Stiftes Werd aus dem 16. Jahrhundert unterstrichen. Es steht dort: „uff der Leymen, gadt der Pfadt zur Kilchen daruff“. Dieser Satz ist vor dem Bau der Kirche im Unterdorf, der erst 1635 begann, geschrieben worden. Nur werden die Leute aus dem Oberdorf kaum diesen Pfad über den „Leimenacher“ benützt haben, wenn sie die Kirche besuchen wollten, wohl aber die Leute aus dem Unterdorf und vor allem aus Niedergösgen.

Auf dem Rüchlig sieht man heute noch den ebenen Platz, auf dem einst die Kirche gestanden haben muss. Wahrscheinlich würden bei Ausgrabungen nur wenige Überbleibsel der alten Kirche gefunden werden, denn sie wurde aus Holz und Schindeln erbaut.

Nach ihrem Bau blieb die Kirche gemäss mittelalterlichem Recht Eigentum des Stifters. Er behielt den Kirchensatz, den er als sein Eigentum veräussern durfte. Im Mittelalter hat der Kirchensatz von Stüsslingen mehrmals die Hand gewechselt. Die Kirchen erfreuten sich stets der Gunst vieler edlen Familien, die durch Stiftungen und Vergabungen zu Ausdruck kamen. Dafür aber nahmen sie unter anderem das Recht der Pfarrerernennung in Anspruch. Diese Rechte über die Pfarrkirche fasste man zusammen mit dem Ausdruck „Kirchensatz“, der sich nun oft wie ein weltliches Gut vererbte, oder der verkauft werden konnte.

Das erste vornehme Geschlecht, von dem wir wissen, dass es in Stüsslingen begütert gewesen war, waren die Froburger. Einer ihrer Dienstmannen (Ministerialen), ein „spisstreger“, dessen Name nicht genannt wird, vergabte dem Kloster St. Urban eine Schuppose (= mittelalterliches Flächenmass, ca. 430 Aren) von Stüsslingen. Eine weitere Schuppose erhielt, ebenfalls von einem froburgischen Dienstmann, das Kloster Schöntal ob Langenbruck. Der Name des letzteren ist aufgezeichnet, ein Werner von Kilchberg (Baselland). Beide Klöster, St. Urban wie Schöntal, waren mit den Froburgern eng verbunden. Vielleicht sind es die Froburger oder ihre Dienstmannen gewesen, welche die Stüsslinger Kirche erbaut haben.

Zum ersten mal wird der Kirchensatz der Pfarrkirche des hl. Petrus und Paulus urkundlich mit dem 21. März 1323 erwähnt. In diesem Jahr verkaufte ihn ein Dietmar von Olten (im Jahrzeitenbuch wird er miles = Ritter genannt) mit dem Hofe, zu dem der Kirchensatz gehörte, dem Aarauer Bürger Niclaus Stieber; dazu noch ein Drittel Twing (Herrschaftsbereich mit Einkünften) und des Bannes unseres Dorfes für 60 Mark Silber (Twing und Bann = niedere Gerichtsbarkeit). Dietmar von Olten ist auch im Jahrzeitenbuch erwähnt, denn er stiftete mit seiner Frau Idda der Kirche 12 Mass Öl. Dieses Öl mussten die Besitzer einer Schuppose entrichten, welche deswegen auch Lichtschuppose genannt wurden. Das Öl wurde für das ewige Licht der Kirche gebraucht. Noch im 18. Jahrhundert hatten die Familien von Arx und Näf dieses Öl als Abgabe zu entrichten.

Am 2. Februar 1330 tritt Niclaus Stieber den Hof zu Stüsslingen samt dem Kirchensatz seinem Sohn Heinrich ab. Von 1332 bis 1343 war ein Niklaus Stieber aus der Familie Stieber Pfarrer in Stüsslingen. Am 1. März 1333 verkaufte Heinrich Stieber mit Einwilligung seiner fünf Kinder sein Gut und Kirchensatz in Stüsslingen an Konrad von Schaffuzen, Burger zu Aarau, zum Pries von 300 Mark Zürcher Gewichts. Doch scheint dieser Kauf rückgängig gemacht worden zu sein, denn am 14. März 1343 verkauften die Söhne des Niclaus Stieber den Kirchensatz an das Haus der Johanniter zu Biberstein.

Die Geschichte der Kirche in Stüsslingen war Jahrhunderte lang eng mit derjenigen des Stiftes Werd (Schönenwerd) verbunden. Schon 1266 hatten die Grafen von Froburg Güter in Stüsslingen verkauft. Später vergabte eine Anna Zürcherin, Burgerin von Aarau, den Kaplanen und Altären des Stifts die Einkünfte (Bodenzinse) des Hüdlinengutes. Nach der Urkunde von 1366 gehörte zu diesem Gute auch die Mühle von Stüsslingen.

Da die geistlichen Herren ihren Besitztum nicht selbständig verwalten durften, mussten sie es sich gefallen lassen, dass man ihnen einen Kastvogt beigab. Inhaber dieser Kastvogtei waren im Mittelalter die Bischöfe von Strassburg gewesen. Diese übergaben die Kastvogtei als Lehen den Freiherren von Göskon. Nach den Bauernunruhen 1525 verlangte das Landvolk, dass es nicht mehr als leibeigene Untertanen der Stadt, sondern als freie Eidgenossen behandelt werden. Somit mussten sie die Steuern als Leibeigenen nicht mehr entrichten. Dafür mussten sie die Zehnten nun den Pfarrherren entrichten.

Auf die Bauernerhebungen folgte die stürmische Reformationszeit. Zweimal liess sich der Rat zu Solothurn bei den Landgemeinden erkundigen, ob sie gedenken, beim alten Glauben zu verharren oder die neue Lehre anzunehmen. Bei der zweiten Abstimmung von 1529 entschieden sich die Pfarrgenossen von Stüsslingen auf Betreiben ihres reformiert gewordenen Pfarrers mit einem Mehr von 10 oder 11 Stimmen für die neue Lehre. Als aber 1532 die Mehrheit der städtischen Bevölkerung sich entschloss, beim alten Glauben zu verbleiben, schloss sich Stüsslingen ohne Widerstand wieder dem alten Glauben an. Nun hatte aber in der Reformationszeit Bern den Kirchensatz erhalten, indem sie die Kommentur von Biberstein aufgelöst und dessen Rechte an sich gezogen hatten. Sodann schickte Bern einen reformierten Prädikaten nach Stüsslingen. Darüber beschwerten sich die Stüsslinger beim Rate von Solothurn und baten ihn, er möge ihnen einen Priester senden. Nach langen Verhandlungen verzichtete schliesslich Bern im Jahr 1543 auf den Kirchensatz von Stüsslingen zugunsten einer bernischen Pfarrei. Von diesem Zeitpunkt an bis 1578 besuchten auch die Erlinsbacher die Pfarrkirche von Stüsslingen.

Vorgeschichte zum Bau der Friedhofkirche

Die Bevölkerung der Pfarrei hatte seit dem Mittelalter langsam aber stetig zugenommen. Der wachsenden Bevölkerungszahl hatte das Kirchlein auf dem Rüchlig schon längst nicht mehr genügt. Wie die Sage erzählt, kam es wegen der Platzfrage zu schweren Zerwürfnissen in der Gemeinde. Es mögen die Niedergösger, durch die gewichtige Stimme des Vogtes unterstützt, mit allem Nachdruck verlangt haben, dass die Kirche im Unterdorf gebaut wurde. Es war aber auch verständlich, dass die Stüsslinger Bevölkerung den so prächtigen Platz im Rüchlig nicht preisgeben wollten. Der Streit zwischen den beiden Parteien war so hart, dass der Neubau lange hinausgezögert wurde. 1578 war im Unterdorf schon ein neues Pfarrhaus erstellt worden, vermutlich auf dem Areal des heutigen alten Pfarrhauses. Damals hatten, auf Verfügung des Rates von Solothurn, alle Bauern von Lostorf, Winznau, Obergösgen und Trimbach eine „Fuder“ Steine zum Priesterhaus zu führen. Die übrigen notwendigen Fuhren hatten die Stüsslinger Bauern zu besorgen.

Vermutlich wäre schon in dieser Zeit ein Kirchenbau durchgeführt worden, hätte der damalige Pfarrer Lukas Erhardt mehr Unternehmungslust verspürt und auch mehr kirchlichen Eifer gezeigt. Dieser wurde nun im Jahre 1629 im Alter von über 80 Jahren abberufen, und gleich ging man daran, eine neue Kirche zu bauen.

Baugeschichte der Pfarrkirche 1629 - 1635 zu Ehren des hl. Petrus und Paulus

Der neue Pfarrer Sigrist Johann Heinrich von Bremgarte (er wurde 1651 abberufen) hatte die Vorarbeiten für einen Neubau eifrig gefördert, da er mit der Unterstützung des Vogtes von Niedergösgen rechnen durfte. Geplant war eine einfache Hallenkirche mit Eingangsturm. Dieser sollte ohne Fundament gebaut werden. Das Dach sollte 50 Schuh hoch werden. Er war in drei Geschosse gegliedert, die mit starken Wasserschlägen voneinander getrennt waren. Jedes Geschoss hätte eine ungefähre Höhe von 16 Schuh erhalten. Nordwärts war eine rundbogige Türe zur Sakristei geplant. 2 ½ Schuh breite Fenster wurden als Lichtquelle für den Chor gedacht. Die Kosten hätten sich demnach belaufen: für den Turm 198 Pfund und für den Chor 138 Pfund. Sodann wurde mit dem Bau begonnen. Doch an der Stelle des mächtigen Turms wurden (wie aus späteren Akten hervorgeht, ein spitzer Dachreiter auf den Chor gesetzt. Die im „Gösgener Vogtschreiben“ enthaltenen Ideenskizzen wurden offensichtlich nicht vollständig ausgeführt. Es zeigt sich aber - was den Chor betrifft - einige deutliche Übereinstimmungen mit dem heutigen Bau. Anstelle des nach Plänen beabsichtigten Rundfensters in der Stirnmauer des Chores wurden offenbar ein rechteckiges eingebaut. Unter dem heutigen Verputz sind noch Spuren davon feststellbar.

1632 wurden gehauene Steine aus der Steingrube Egerkingen zur Kirche nach Stüsslingen geführt. Im gleichen Jahr leiht die Kirche zu Gretzenbach Geld für den Bau der Kirche. 1634 soll Schönenwerd das Gewölbe bezahlen, der Vogt von Gösgen soll den Boden unterhalb der Glocken ausführen lassen und der Kirchmeier zu Stüsslingen, Hans Berger, soll den Maurer sowie Stoffel Kümmerli den Zimmermann bezahlen.

Am 11. Juli 1635 wird die neue Kirche durch den Bischof von Basel, Johann Heinrich Ostein von der Bechburg „in honorem Sti. Petri Apostoli“ eingeweiht. Auch nach der Weihe wird noch an den Fenstern gearbeitet. Seit dem ersten Hinweis auf die Notwendigkeit des Kirchenneubaues bis zur Weihe vergehen fast 10 Jahre. Der Bauvorgang scheint sich wohl infolge von Finanzierungsschwierigkeiten, stark in die Länge gezogen zu haben.

Im Jahre 1677 erlaubte Balthasar Lang, Kämmerer und Pfarrer zu Stüsslingen, die Einführung der Rosenkranzbruderschaft in seiner Pfarrei. Mit dem Pfarrer zu Erlinsbach wird wegen der Abhaltung der Prozession eine Vereinbarung getroffen. 1690 wird um die Kirche von Stüsslingen ein Prozessionsweg eingerichtet. Am 25. Oktober erlaubt die Gemeinde Stüsslingen, den unlängst bewilligten Prozessionsgang um den Kirchhof mit einem Pflasterbelag, statt mit einer Trockenmauer zu versehen. Die heutige Kirchhofmauer scheint auf diesem Prozessionsweg zurückzugehen.

1771 ist der Kirchturm in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Renovation scheint unausweichlich. Diese wird wie folgt begründet „... da die Nothwendigkeit ein solches erhaischet und der gäntzliche einsturtz Zubeförchten“. Die Renovation wird mit folgender Bemerkung bewilligt: „das der pfarrkirchen thurm zu Stüsslingen neüwerdigen errichtet werden möge“. Der Vogt stellte an den Rate zu Solothurn die Bitte, einen Beitrag für die Erneuerung des baufälligen Dachreiters zu gewähren.

Im Jahre 1772 werden drei Glocken angeschafft. Zwei der Glocken sind mit Glockensiegel und Datum versehen. Sie haben folgende Inschrift: „E.I.Baer Aroviae 1772“. Die Glocken wurden 1948 in die neue Kirche überführt. Nachdem dort ein neues Geläut angeschafft wurde, stellte man diese Glocken im Jahre 1961 ausser dienst. Heute versehen die Glocken wieder ihren Dienst als Totenglocken in ihrer Stammkirche.

Das Anwachsen der Einwohnerschaft der drei Gemeinden Stüsslingen, Rohr und Niedergösgen legte um die Jahrhundertwende den Gedanken an eine Vergrösserung der Pfarrkirche von Stüsslingen nahe. Der Stein kam aber erst ins Rollen, als Bataillonskommandant Leonz Meyer von Niedergösgen durch sein grosszügiges Testament seine heimatliche Pfarrkirche mit einer Stiftung bedachte.

Renovation und Umgestaltung bis 1838

Im Herbst des Jahres 1830 nahm der Kirchenneubau seinen Anfang. Schon war ein Teil des Fundamentes gelegt, als der ganze Bau ins Stocken geriet. Der Bau wurde durch die politischen Wirren im Kanton während des Winters 1830/1831 eingestellt.

Am 17. November 1831 lud der Oberamtmann von Olten-Gösgen die Vertreter der drei Gemeinden Stüsslingen, Rohr und Niedergösgen zu einer Versammlung ein. Weil sich die Gemeinden nicht einigen konnten, wies die Regierung zu Solothurn die ganze Angelegenheit am 23. November an die Kirchenkommission zurück, wo sie bis zum 20. September 1837 ruhte. 1837 drängte der Solothurner Regierungsrat auf die Ausführung des angefangenen Baues, denn das meyersche Legat war mittlerweile auf 8’291 alte Franken angewachsen. Schon am 27. September erlaubte er Stüsslingen den Bau nach Plan fortzusetzen und dazu das ganze Legat zu verwenden. Nun aber war Niedergösgen nicht mehr einverstanden, da ihrer Meinung nach dieser Beschluss gegen die Bestimmungen des meyerschen Testamentes ging. In Niedergösgen war nämlich unterdessen die Frage aufgeworfen worden, ob man nicht den Pfarrgottesdienst in der geräumigen Schlosskappelle St. Antonius Erem. abhalten könne. Nach Rücksprache mit dem Stift Werd beschloss die Gemeinde Niedergösgen deshalb am 12. November 1837, eine eigene Pfarrei zu errichten. An der Gemeindeversammlung vom 19. November beschloss Niedergösgen, sich von Stüsslingen zu trennen und an die Regierung in Solothurn das Gesuch zur Errichtung einer eigenen Pfarrei zu stellen. Dieses Gesuch ging am 23. November an die Regierung mit der Bitte, man solle alle Beschlüsse über den Kirchenbau zu Stüsslingen annullieren. Am 30. November wurden dann im Regierungsrat über die Errichtung einer eigenen Pfarrei in Niedergösgen Bericht und Antrag gestellt, zu der am 8. Januar 1838 der Bischof von Basel und am 19. Januar 1838 auch Probst und Kapitel zu Werd ihre Einwilligung gaben. Bischof Josef Antons Salzmann errichtete am 1. April 1838 die Pfarrei Niedergösgen und trennte sie damit von ihrer Mutterkirche Stüsslingen. Das Meyersche Legat, das nun auf 8’888 alte Franken angewachsen war, wurde auf Weisung der solothurnischen Regierung so verteilt, dass 3’214 Franken an die Kirchenerweitung in Stüsslingen fielen, und 5’674 Franken an Niedergösgen gingen.

Mit der Trennung Niedergösgens von der Mutterkirche Stüsslingen war auch das Urteil über den Kirchenbau gefallen. Man genügte sich, nach Plan 1 eine Erweitung um eine Fensterachse nach hinten vorzunehmen und die Sakristei von Nord- auf die Südseite des Chores zu verlegen. Damit fand der lange Handel ein Ende.

Eine angreifende Renovation, welche noch die heutige Erscheinung prägt, wurde 1838 vorgenommen. Das Schiff wurde um eine Fensterlänge nach Westen erweitert, die Empore neu erstellt und die Decke im Schiff mit einfachen Stuckaturen versehen. Vermutlich wurde auch die Kanzel neu erstellt.

Von 1879 bis 1889 fand eine längere Renovationsphase unter Pfarrer Urs Viktor Brosi statt. In diesen Jahren erfuhr die Kirche eine durchgreifende Renovation. Dabei wurden die alten barocken Altarbilder durch solche aus der Werkstatt des Deschwanderschülers G. Kaiser ersetzt. Die alten Altarbilder und ehemaligen Oberstöcke sind noch erhalten. Die Glasmalerei C. Werhli, Zürich, lieferte das südliche Chorfenster und das Mittelfenster in der Südwand im Kirchenschiff. Ungefähr in dieser Zeit müssen auch die Chorgestühle und die ausladenden Erweiterung der alten Emporebrüstung erbaut worden sein.

Am 29. Dezember 1944 wird die Pfarrkirche in das amtliche Inventar der unter Schutz stehenden Altertümer des Kantons Solothurn aufgenommen. An schutzwürdigem Inventar sind die Statuen der hl. Petrus und Paulus verzeichnet.

Am 11. September 1956 wird nach langwierigen Verhandlungen ein neues, den finanziellen Verhältnissen gerechtes, Bauprogramm für die Umgestaltung und Erneuerung der Kirche durch die Kantonale Altertümerkommission erstellt. Das Bauprogramm umfasste u.a. das Verkürzen des Schiffes um ca. 7.5 m (Zustand vor 1839) sowie das Entfernen Empore und der Beichtstühle, ein neuer westlicher Abschluss, neue Türflügel, eine Kopfsteinpflästerung vor dem Haupteingang, das Ausbessern der Ziegel und Dachreiter sowie das Ergänzen des Schindeldachse. Diese Arbeiten wurden am 24. November abgeschlossen.

1960 wird die Friedhofmauer instandgestellt. Im Jahre 1979 wird ein Gutachten durch Denkmalpfleger Carlen/Dr. Arnold von der ETH erstellt. Es wurde festgestellt, dass der Kirchboden „schwimmt“ und im Chor Wasser einsickert. Dies wurde 1981 mit einer Sickerleitung zum Teil behoben. Im Jahre 1983 wird die Sakristei umgebaut sowie eine Toilette, ein Geräteplatz und ein Parkplatz erstellt.

Leidensgeschichte und Schicksal der Friedhofkirche

Am 3. Juli 1949 wurde die neue Pfarrkirche in Stüsslingen eingeweiht und die Friedhofkirche ihrem Schicksal überlassen. Der Kirchgemeinderat Stüsslingen-Rohr beantragte am 20. Mai 1951 der Kirchgemeindeversammlung den Abbruch für 10'000 Franken. Am 28. Mai 1951 stimmte die Kirchgemeindeversammlung dem Abbruch zu, stellte jedoch das Kreditbegehren zurück, und beschloss, den Abbruch um vier Wochen zu verschieben, damit die Kantonale Denkmalpflege mit dem Heimatschutz eine Lösung für den Erhalt der Kirche finden kann. Mit Schreiben vom 31. Mai 1951 teilte der Kirchgemeinderat dem Regierungsrat mit, dass der Beschluss, welcher die Friedhofkirche unter Altertümerschutz stellte, aufzuheben sei.

Nach diesem Beschluss für den Abbruch der alten Pfarrkirche stand in der Zeitung: „Es geht hier nicht um Weiterbestand oder Verschwinden eines überflüssig gewordenen Schopfes, sondern um ein Wahrzeichen solothurnischer und christlicher Kultur, eines baulichen Zeugen der hieländischen Kirchenbauerei im 17. Jahrhundert. Deshalb interessiert der Entscheid der Kirchgemeinde auch die Öffentlichkeit“.

Am 24. Juni 1951 bewilligte die Kirchgemeindeversammlung einen einmaligen Kredit von 10'000 Franken (Abbruchkosten) für die Erhaltung der alten Kirche mit der Auflage, dass auch der Besitzer ändert. Am 2. Oktober 1955 wurde an der Kirchgemeindeversammlung dieser Beschluss vom 24. Juni 1851 aufgehoben und mit 24 zu 4 Stimmen beschlossen, die 10'000 Franken nur für den Abbruch zu bewilligen. Der Kirchgemeinderat schloss am 12. November 1955 einen Werkvertrag für den Abbruch ab.

Die Diskussion über Abbruch oder Restaurierung wurden weitergeführt, bis im Jahre 1956 nach langwierigen Verhandlungen ein neues, den finanziellen Verhältnissen gerechtes, Bauprogramm für die Umgestaltung und Erneuerung der Kirche durch die Kantonale Altertümerkommission erstellt wurde.

Am 6. Januar 1957 wurde an der Kirchgemeindeversammlung der Abbruchbeschluss aufgehoben und der Kredit für die Renovation mit der Bedingung bewilligt, dass Grund und Boden der Kirchgemeinde gehören muss. Damit wurde der Weg für eine Renovation eingeschlagen. Die dringend notwendigen Arbeiten verursachten 1957 Kosten in der Höhe von 28'000 Franken.

1988 wurden zwischen der römisch-katholischen Kirchgemeinde und der Gemeinde Stüsslingen Verhandlungen über eine schenkungsweise Abtretung der Friedhofkirche an die Gemeinde Stüsslingen geführt, welche ohne Ergebnis blieben.

Im März 1989 liegt ein Bericht und die Kostenschätzung für eine Renovation vor, mit einem Kostenumfang von 380'000 Franken.

1996 wurde eine ad hoc Kommission „Friedhofkirche“ mit Vertretern der Gemeinde Stüsslingen und der Kirchgemeinde eingesetzt. Am 22. Mai beauftragte der Gemeinderat Herrn Pius Flury, Architekt aus Solothurn, mit den Vorabklärungen zur Restaurierung der Friedhofkirche. Er erarbeitete zusammen mit dem kantonalen Denkmalpfleger, Dr. Samuel Rutishauser, das Restaurierungskonzept.

Ein Jahr später findet eine Bauuntersuchung statt, worauf ein Restaurationskonzept mit Kostenschätzung durch Herrn Pius Flury, erstellt wird. Es finden anschliessend Verhandlungen zwischen der Gemeinde Stüsslingen und der römisch-katholischen Kirchgemeinde Stüsslingen-Rohr, als Eigentümerin der Kirche, zur Eigentumsübertragung an die Gemeinde Stüsslingen statt. Die Gemeindeversammlung bewilligte am 21. Juni 1999 den Betrag von 75’000 Franken für das Restaurierungsprojekt mit Kostenvoranschlag und Dokumentation. Die Kantonale Denkmalpflege begleitete das Projekt. Der Kostenvoranschlag für die Restaurierung der Kirche inkl. der Friedhofmauer betrug schliesslich 897'677 Franken. In einer gemeinsamen Sitzung mit der ad hoc Kommission entschied man sich für eine reduzierte Variante. Die Sanierung der Friedhofmauer wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Zudem wurde auf eine Heizung verzichtet. Die Ausbaukosten für die reduzierte Variante betrug 711'000 Franken. Nach Abzug der definitiv zugesicherten Beiträge von Bund, Kanton und der Gemeinde Rohr in der Höhe von total 267'000 Franken, dem Beitrag der römisch-katholischen Kirchgemeinde Stüsslingen Rohr für die Restaurierung der Innenausstattung von 40'000 Franken und unter Berücksichtigung des Friedhofkirchenwartungsfonds (seinerzeitiger Beitrag vom KKG) in der Höhe von 102'000 Franken, musste die Gemeinde Stüsslingen 302'000 Franken an die Restaurierung der Friedhofkirche leisten.

Eigentumsübertragung

Die Friedhofkirche mit einem Areal von 25,96 Aren befand sich im Eigentum der römisch-katholischen Kirchgemeinde Stüsslingen-Rohr. Mit der letzten Renovation ging die Friedhofkirche ins Eigentum der Gemeinde Stüsslingen über. Der Abtretungsvertrag sah keine finanzielle Entschädigung vor. Dies hatte gute Gründe: Einerseits fielen der Gemeinde Stüsslingen als neue Eigentümerin die hohen Aufwendungen der Gesamterneuerung zu. Andererseits durfte man nicht übersehen, dass auch die Gemeinde Vorteile daraus hatte. Die Gemeinde ist für das Bestattungswesen zuständig. Sie musste in der Vergangenheit kein Land für den Friedhof kaufen und musste auch keine eigene Abdankungshalle erstellen. Nun kann sie ihre Verpflichtungen bei Todesfällen auf eigenem Land und in eigenen Räumen erfüllen. Friedhof und Friedhofkirche bilden gemeinsam einen wertvollen Teil des Ortsbildes und sind auf Grund kantonaler Vorschriften schützenswerte Objekte des Denkmalschutzes. Ortsbildpflege und Denkmalschutz sind Aufgaben der Gemeinde und des Eigentümers.

Quelle: Festschrift zur Einweihung der renovierten Friedhofkirche „Friedhofkirche Stüsslingen 1629-2002“, Ernst Käser, Präsident der ad hoc Kommission, 2002.