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Bachunterhalt

Zielsetzung

Das Hauptziel des Bachunterhaltes ist, dass die Gewässer ungehindert und in natürlichem Verlauf fliessen können und nicht verlanden oder zuwachsen. Wird dies vernachlässigt, können bei Hochwasser grosse Schäden entstehen.

Grundsätze

Grundsätzlich ist der Gewässerraum immer freizuhalten. Bauten im Gewässerraum dürfen nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung und nur mit Auflagen gebaut werden.

Besonders beachtet werden muss, dass sich im Gewässerraum  keine Deponien, Ablagerungen, Komposthaufen, Rasen- Ast- und Laubhaufen befinden dürfen. Fehlbare werden angezeigt.

Zuständigkeiten

Für den Bachunterhalt gibt es folgende Zuständigkeiten:

MB_Unterhaltspflicht_bei_Baechen  [PDF]

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

Ausnahme

Ist beim Bachunterhalt eine Landwirtschaftsparzelle mit Oekoflächenvergütung betroffen, ist der entsprechende Landwirt unterhaltspflichtig.

Mithilfe

Trotzdem ist Mitdenken und Pragamatismus gefragt, nur wenn alle mithelfen und die Grundsätze mittragen, bleibt der Lebensraum "Bach" intakt.