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Hundesteuer

Allgemeines

Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und der entsprechenden Verordnung.

Nach Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HuG) hat der Halter oder die Halterin für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde eine jährliche Hundesteuer gemäss kantonalem Gebührentarif zu entrichten.

Die Hundesteuer beträgt total Fr. 105.00 (Fr. 70.00 Gemeinde; Fr. 35.00 Kanton).

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Gemeindeverwaltung Stüsslingen melden. Wir erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus. Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über http://www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.animundo.ch
Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Gemeindeverwaltung bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über http://www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.animundo.ch 

Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Gemeindeverwaltung bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Bewilligungspflichtige Hunde

Hunde und Kreuzungen der unten aufgeführten Rassen dürfen nur mit Bewilligung des Veterinärdienstes des Kantons Solothurn erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pit Bull Terrier (Pit Bull)
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro

Beim Anmelden des Hundes muss die Bewilligung vorgelegt werden.