Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Aus diesem Grund haben die kantonalen Behörden mit sofortiger Wirkung ein absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt.
Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten. Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt
- Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien
- Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine Löschdecke bereit
- Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Grundlage: Verfügung der Polizei Kanton Solothurn