Fischerei- und Betretungsverbot
Wegen der andauernden Trockenheit und der Hitzewelle erwärmen sich die Gewässer. Gleichzeitig sinken ihre Wasserstände. In den kleineren und mittleren Fliessgewässern im Kanton hat dies zu einer kritischen Erwärmung und aussergewöhnlich tiefen Wasserständen geführt. Diese Verschlechterung der Lebensbedingungen belastet Wassertiere, insbesondere die Fische stark.
Zum Schutz der Wasserlebewesen hat der Kanton Solothurn am 13.07.2026 ein Fischerei- und Betretungsverbot für Fliessgewässer (Ausnahmen: Aare, Birs und Emme) erlassen.
Das Verbot gilt für Menschen und Tiere und wird von der Polizei. Widerhandlungen werden gebüsst.
Ebenfalls zu beachten:
Seit dem 8. Juli sind Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern (mit Ausnahme der Aare) nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen zulässig. Wasserentnahmen für andere Zwecke sind nicht mehr gestattet. Eine geringfügige Entnahme von Hand mit Giesskanne oder Eimer ist erlaubt. Es ist jedoch untersagt, Wasser mit Pumpen für private Zwecke zu entnehmen. Es darf ausschliesslich zwischen 20 Uhr und 10 Uhr bewässert werden.