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Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen

Die Gemeinden sind gemäss § 100 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes (WAG) zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.

Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn

  • ein öffentlicher Anlass / eine öffentliche Veranstaltung nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet
  • alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden
  • öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Je nach Grösse des Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.

Weitere Informationen zu Anlässen finden Sie auch unter www.event-safety-security.ch.

Bei der Anmeldung eines Anlasses / einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen / Veranstaltungen auf Anfrage eine kürzere Eingabefrist (bspw. 14 Tage vor Beginn) akzeptieren.

Das Gesuch für die Anlassbewilligung sowie Merkblätter finden Sie auf den nachfolgenden Links:

Gesuch Anlassbewilligung

Merkblatt Anlassbewilligung

Merkblatt Lotterien / Tombolas

Anlässe Sicherheits-und Verkehrskonzept, Checkliste für Veranstalter.pdf

Reglement über die Verwendung von Flüssiggas inkl. Vereinbarung