Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen
Die Gemeinden sind gemäss § 100 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes (WAG) zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn
- ein öffentlicher Anlass / eine öffentliche Veranstaltung nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet
- alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden
- öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Je nach Grösse des Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.
Weitere Informationen zu Anlässen finden Sie auch unter www.event-safety-security.ch.
Bei der Anmeldung eines Anlasses / einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen / Veranstaltungen auf Anfrage eine kürzere Eingabefrist (bspw. 14 Tage vor Beginn) akzeptieren.
Das Gesuch für die Anlassbewilligung sowie Merkblätter finden Sie auf den nachfolgenden Links:
Merkblatt Lotterien / Tombolas
Anlässe Sicherheits-und Verkehrskonzept, Checkliste für Veranstalter.pdf
Reglement über die Verwendung von Flüssiggas inkl. Vereinbarung