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Heimatausweis

Als Wochenaufenthalter gilt, wer sich während der Woche nicht an dem Ort aufhält, in welchem seine Schriften (Heimatschein) deponiert sind.Ein Wochenaufenthalter darf nur während der Woche “äuswärts” wohnen. Er ist verpflichtet, an den Wochenenden bzw. in seiner Freizeit an seinen regulären Wohnort zurückzukehren, d.h. dorthin, wo der Heimatschein deponiert ist. Dies gilt insbesondere für Schüler, Kurzbesucher, Lehrlinge, Studenten etc. Der Wochenaufenthalter ist am Wochenaufenthaltsort weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig. Falls Sie sich als Wochenaufenthalter anmelden möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt, welche durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt wird.

Preis: CHF 10.00

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