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Heimatausweis – für Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde

Als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde brauchen Sie für die Anmeldung eine „Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt“ (Heimatausweis). Der Heimatausweis bescheinigt, dass Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Stüsslingen begründen und in Stüsslingen sowohl steuerpflichtig als auch wahl- und stimmberechtigt sind.

Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir die Wohnadresse in der auswertigen Gemeinde.