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Anmeldung

Herzlich willkommen in Stüsslingen!

Bitte vergessen Sie nicht, sich vorher am alten Wohnort abzumelden.

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder mittels eUmzug https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so anmelden.

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen (nach erfolgtem eUmzug erhalten wir den Heimatschein von der vorherigen Gemeinde, sofern Sie diesen dort hinterlegt haben):

  • Heimatschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenkassennachweis Grundversicherung (Kopie der Police oder der Karte), bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Familienschein bzw. Familienbüchlein (nur bei Zuzug von Kindern)
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis im Original
  • Arbeitsvertrag
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
  • Krankenkassennachweis Grundversicherung (Kopie der Police oder der Karte), bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Geburtsschein (nur bei Zuzug von Kindern)
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
  • Kantonswechselformular bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb Kanton Solothurn

Sie wollen sich als Wochenaufenthalter/in in unserer Gemeinde anmelden? Bitte beachten Sie weitere Informationen unter der Rubrik Wochenaufenthalt /verwaltung/dienstleistungen.html/30/l/de.