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Bestattungswesen

Vorwort

Meist werden diese Informationen gelesen, wenn jemand verstorben ist. Wir kondolieren Ihnen und wünschen viel Kraft.

Kontakt

Für die Gemeinde Stüsslingen ist das Regionale Zivilstandsamt Olten-Gösgen in Olten zuständig.

Zivilstandsamt Olten-Gösgen
Hauptgasse 25
4601 Olten
za.og.@vd.so.ch

Für Bestattungen in Stüsslingen ist Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne behilflich.

Bestattungswesen
Gemeindeverwaltung
Schulstrasse 5
4655 Stüsslingen

finanzverwaltung@stuesslingen.ch
Tel. 062 298 33 04

 

Vorgehen

Auswärts verstorben

Melden Sie sich auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes. Mitzunehmen sind die entsprechenden Dokumente zur Anmeldung eines Todesfalls gemäss der unten aufgeführten Liste.

Verstorben im Altersheim Schlossgarten Niedergösgen

Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei Niedergösgen. Nehmen Sie die entsprechenden Dokumente zur Anmeldung eines Todesfalles gemäss der unten aufgeführten Liste mit.

Bestattung in Stüsslingen

Wird eine Bestattung in Stüsslingen gewünscht, ist der Todesfall bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Sie leiten für Sie die Vorbereitungen der Bestattung in die Wege.

Folgende Dokumente sind mitzunehmen

  • Formular Bestätigung eines Todesfalles,
    das vom Zivilstandsamt des Sterbeortes ausgehändigt wird
  • Ärztliche Todesfallbescheinigung
  • Familienbüchlein oder Pass/ID

Verstorben in Stüsslingen

Melden Sie sich direkt bei der Gemeindeverwaltung Stüsslingen. Mitzunehmen sind die entsprechenden Dokumente zur Anmeldung eines Todesfalls gemäss der unten aufgeführten Liste. Die Mitteilung an das Zivilstandsamt Olten-Gösgen kann auf Wunsch durch die Gemeindeverwaltung erfolgen.

Im Einvernehmen mit den Angehörigen und nach Absprache mit dem Pfarramt und gegebenenfalls mit dem Krematorium wird die Gemeindeverwaltung den Zeitpunkt der Bestattung festlegen. Alle weiteren administrativen Arbeiten, wie Endläuten, Grab öffnen, Meldung an den Friedhofwart, Pfarrämter etc. erfolgen ebenfalls durch die Gemeindeverwaltung.

Administrative Arbeiten von den Angehörigen zu erledigen

Wir empfehlen Ihnen, bei einem Todesfall auch die folgenden Punkte zu beachten:

  • Evtl. Todesanzeige
  • Meldung an AHV, Krankenkasse, Versicherungen etc. mit den verlangten Dokumenten (in der Regel, Todesschein oder Bestätigung des Zivilstandsamtes)
  • Für die Nachlassregelung alle Belege der Todesfallkosten sammeln. Die Inventaraufnahme erfolgt durch den Gemeindepräsidenten.

Dokumente zur Anmeldung eines Todesfalls beim Zivilstandsamt

  Schweizer/innen Ausländer/innen
ledig
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein der Eltern   
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Geburtsschein mit Elternnamen
  • Beglaubigte Kopie des Passes
  • Beglaubigte Kopie des Ausländerausweises
verheiratet
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein (wenn nicht vorhanden Pass oder ID) 
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein, wenn nicht vorhanden: Eheschein; falls keine Elternnamen vermerkt sind, zusätzlich Geburtsschein mit Elternnamen
  • Beglaubigte Kopie des Passes
  • Beglaubigte Kopie des Ausländerausweises  
geschieden / verwittwet
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein (wenn nicht vorhanden Pass oder ID) 
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein, wenn nicht vorhanden: Eheschein; falls keine Elternnamen vermerkt sind, zusätzlich Geburtsschein mit Elternnamen
  • Scheidungsurteil oder Todesschein des verstorbenen Ehepartners
  • Beglaubigte Kopie des Passes
  • Beglaubigte Kopie des Ausländerausweises