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Bauen wie vorgehen...?

Verantwortliche Personen

Für Bauten und bauliche Anlagen ist bei der Baukommission ein Baugesuch einzureichen.

Auskünfte zum Anschluss an das Wasser- oder Abwassersystem erteilt der Präsident der Werkskommission.

Für was braucht es ein Baugesuch?

Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz und der kantonalen Bauverordnung ist insbesondere in folgenden, oft umstrittenen Fällen das Einreichen eines Baugesuchs erforderlich:

  • Einfriedigungen und Stützmauern
  • Abstell- und Lagerplätze
  • Fahrnisbauten und Kleintierställe
  • Geräteschuppen, Wintergärten, Gartenhäuser
  • Fixe Gartenbassins
  • Fixe Gartencheminées
  • Kinderspielanlagen


Kein Baugesuch benötigen insbesondere:

  • einzelne Spielgeräte wie Trampolin, Einzelschaukel
  • saisonale Kinderschwimmbecken
  • Kinderspielhäuschen

Für das Vorgehen im Einzelfall bitten wir alle mit der Baukommission Kontakt aufzunehmen. Das Baugesuch gibt Einspruchberechtigten die Möglichkeit zu einer geplanten Veränderung der Umgebung Stellung zu nehmen; dies entspricht ihrem Recht und beugt späteren (Rechts-)Streit vor.

Erstellte Bauten und bauliche Anlagen ohne eingereichtes Baugesuch gelten als unbewilligte Bauten. Unbewilligte und nicht gesetzeskonforme Bauten gelten als regelwidrige Bauten.

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger werden gebeten, in Fällen von ausstehenden Baubewilligungen nachträgliche Baugesuche einzureichen.

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