Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Strassen und Gehwegen
Gestützt auf die Gesetzgebung werden die Grundeigentümer aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Hecken, deren Äste über die Grenzen von öffentlichen Strassen und Wegen hinausragen, bis auf eine Höhe von 4,5 m aufzuschneiden. Über den Trottoirs und Fusswegen hat die lichte Höhe 2,5 m zu betragen.
Wir bitten Sie, den Flyer [pdf, 146 KB] mit den Details zu beachten.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Baukommission Stüsslingen