Verkehrsbeschränkung in Stüsslingen / Hauptstrasse - Felswand Chliflüeli
Gestützt auf§ 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Forst- und Felsarbeiten entlang der Hauptstrasse in Stüsslingen sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
- Der Verkehr wird einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage oder mit Verkehrsdienst geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
- Während der Arbeitszeiten zwischen 07:00 Uhr und 19:30 Uhr wird die Hauptstrasse zwischenzeitlich jeweils für maximal 20 Minuten gesperrt. Es ist mit entsprechenden Wartezeiten zu rechnen.
- Der öffentliche Verkehr wird während der Arbeitszeiten sichergestellt.
Dauer:
Montag, 9. Februar 2026, 07:00 Uhr bis Freitag, 27. März 2026, 17:00 Uhr
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, 4612 Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Bau- und Justizdepartement
Kanton Solothurn