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Ortsplanungsrevision Ziel und Zweck

Rechtsgültige Ortsplanung Stüsslingen

Die aktuell rechtsgültige Ortsplanung (OP) der Gemeinde Stüsslingen wurde mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 228 vom 11. Februar 2000 bzw. mit RRB Nr. 1976 vom 25. September 2001 genehmigt und ist somit seit rund 17 Jahren rechtskräftig. Nach dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) müssen die Gemeinden ihre Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Räumliche Leitbild 2016

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Stüsslingen bietet die Chance, die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre aufzugleisen. Mit der Erarbeitung des räumlichen Leitbilds (RLB) hat Stüsslingen den ersten Schritt der Ortsplanungsrevision (OPR) bereits in Angriff genommen. Das räumliche Leitbild Stüsslingen wurde am 5. Dezember 2016 durch die Gemeindeversammlung verabschiedet und bildet die Grundlage der bevorstehenden Ortsplanungsrevision.

Revision Ortsplanung Stüsslingen – Start September Sommer 2017

Die Gemeinde hat im Sommer 2017 die eigentliche Revision der Ortsplanung in Angriff genommen. Die Überarbeitung der Stüsslinger Ortsplanung fällt in eine spannende Zeit, denn die Raumplanung in der Schweiz befindet sich im Wandel. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (revRPG) am 01. Mai 2014 haben sich die Rahmenbedingungen für kommunale Planungen geändert: Der neue kantonale Richtplan (in Revision) inkl. Siedlungsstrategie sowie das Raumkonzept des Kantons Solothurn (RRB 2012/1522) stecken den Gemeinden restriktivere Grenzen. Mehr als bisher sind die Gemeinden dazu aufgefordert, sich mit der Innenentwicklung und Verdichtung ihres Siedlungsgebiets und den Fragen der Qualität auseinanderzusetzen. Die Bauzonen müssen bedarfsgerecht festgelegt werden und im Umgang mit nicht verfügbarem Bauland müssen sich die Gemeinden Strategien zur Mobilisierung und Verflüssigung der unbebauten Bauzone überlegen.