Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und anderem Bewuchs
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Fusswegen werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit alle Äste von Bäumen, Sträuchern und Bodenpflanzen auf folgende Masse zurückzuschneiden:
- Horizontal: Entlang der Strassengrenze bzw. Randstein
- Vertikal: 2.5m über Trottoirs und Fusswegen / 4.2m über Strassen
Ebenfalls sind allfällige Verkehrssignale und Strassenbeleuchtungen freizuschneiden.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften erlässt die Baukommission eine Verfügung (§ 7 Abs. 7 Baureglement der Gemeinde Stüsslingen).
Eine prompte Erledigung verdankt im Namen der Einwohner
Die Baukommission
PS. Nächster Häckseldienst mit Abfuhr Samstag 24. November 2018